Projekt „Gründung Kirchengemeinde – Rechtliches"

  • Erarbeitung von rechtskonformen Vorgaben zur Gründung der neuen Kirchengemeinden
  • Festlegung der kirchen- und weltrechtlichen Bestandteile der Gründungsvereinbarung, die von den beteiligten Kirchengemeinden erarbeitet wird (Schnittstelle zum Projekt „Gründung der neuen Kirchengemeinden“ im Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“)

Leitung: Frau Dr. Rebecca Schaller (Diözesanjustitiarin) und Offizial Thomas Weißhaar (Offizialat)