Projekt „Gründung Kirchengemeinde – Rechtliches"
- Erarbeitung von rechtskonformen Vorgaben zur Gründung der neuen Kirchengemeinden
- Festlegung der kirchen- und weltrechtlichen Bestandteile der Gründungsvereinbarung, die von den beteiligten Kirchengemeinden erarbeitet wird (Schnittstelle zum Projekt „Gründung der neuen Kirchengemeinden“ im Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“)
Leitung: Frau Dr. Rebecca Schaller (Diözesanjustitiarin) und Offizial Thomas Weißhaar (Offizialat)
