Projekt „Kita-Trägerstruktur“
- Erarbeitung von verschiedenen für die Diözese Rottenburg-Stuttgart möglichen Trägerszenarien. Es wurden acht verschiedene Trägermodelle erarbeitet, wovon vier Modelle einer vertieften Analyse unterzogen werden
- Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für die künftige Trägerstruktur auf Grundlage der Bewertung und Analyse der Modelle
Leitung: Andrea Sailer (Hauptabteilung XIII – Kirchengemeinden und Dekanate / Sachgebiet 2 – Einrichtungen, Kindergärten), Markus Vogt (Hauptabteilung IX – Schulen / Referat Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Frühkindliche Bildung)
Mitwirkende: Vertreter:innen der VZ-Leitungen, der Kindergartenbeauftragen Pastoral, der Dekane und Mitarbeiter:innen Landesverband kath. Kindertagesstätten
„Die Kindergärten sind Lebensorte des Glaubens und wertvolle Segensorte. In ihnen wird Glaube erfahrbar, indem Kinder und ihre Familien Begleitung, Bildung und Wertevermittlung erleben. Die Kindergärten sollen Zeugnis geben von der bedingungslosen Liebe Gottes zu allen Menschen. Zugleich zeigen sie Verantwortung für die Gesellschaft, denn die Kitas verbinden den kirchlichen und staatlichen Auftrag.“
(Bischof Dr. Klaus Krämer)
Ausgehend von den Voten des Diözesanrats vom November 2025 im Programm “Seelsorge in neuen Strukturen” eröffnet sich die Frage, wie das Kindergartenengagement in der Diözese Rottenburg-Stuttgart dauerhaft erhalten werden kann.
Mit der Neugestaltung von bislang 1.020 Kirchengemeinden auf künftig maximal 80 neue Kirchengemeinden, sowie der anstehenden Einführung von sogenannten „Verwaltungsbeauftragten“ stellt sich für uns die Frage, wo die Kita- Betriebsträgerschaft künftig bestmöglich angesiedelt sein sollte.
Durch die Neuausrichtung der Kirchengemeinden gibt es in jedem Fall eine Veränderung in den bislang wahrgenommenen Aufgaben und Rollen. Vor diesem Hintergrund wird auch der Beschluss des Bischöflichen Ordinariats aus dem Jahr 2023, dass zur Absicherung des Kita-Engagements künftig Zweckverbände im Zuständigkeitsbereich der bisherigen 23 Verwaltungszentren gebildet werden, überprüft. Dasselbe gilt für die sogennanten „Ausführungsbestimmungen“, die als Übergangsregelungen bis zur flächendeckenden Einführung dieser bisher vorgesehenen Kita-Zweckverbände die operative Geschäftsführung in die Verwaltungszentren verlagert haben.
Möglichkeiten neuer Kita-Trägerstrukturen
Die Kita-Trägerschaften können grundsätzlich an drei verschiedenen Stellen verortet sein:
- Bei den neuen Kirchengemeinden
- Auf regionaler Ebene
- An einer zentralen Stelle
Unabhängig davon, an welcher Stelle die Trägerschaften verortet sind, gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten. In alle Fällen soll aber die pastorale Einbindung und Begleitung der Kindergärten vor Ort bleiben.
